Informationen zur Einschreibung



Das Kinderportal ist die Seite des Landes Steiermark, um aktuell freie Kindergartenplätze für alle Eltern/Erziehungsberechtigte einsehbar zu machen.

Das Kinderportal ist ein Online Vormerkportal für Ihre Betreuungsplatzsuche. Und beinhaltet eine Übersicht aller Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser, heilpädagogischen Kindergärten, Horte und Tageseltern in der Steiermark sowie die Möglichkeit der bequemen Vormerkung in ausgewählten Wunscheinrichtungen.

Seit Juni 2024 ist das Kinderportal des Landes Steiermark online.
Die Vormerkung für 25/26 musste bereits über das neue Kinderportal des Landes Steiermark erfolgen und wurde somit für alle steirischen Eltern vereinheitlicht.
Hier der Link zum Portal: Kinderportal und hier kommen Sie zum Erklärvideo: Video Kinderportal

Beachten Sie, dass Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Sinabelkirchen gemeldet sind, bei der Vergabe unserer Kindergartenplätze vorrangig gereiht werden. Die umliegenden Gemeinden werden ihrerseits Kinder aus ihrem Gemeindegebiet vorrangig aufnehmen.


Das Kinderportal beschränkt sich auf den Vormerkprozess. Eine Vormerkung über dieses Portal ist jedoch VERPFLICHTEND von den Eltern/ Erziehungsberechtigten durchzuführen.
Die Vormerkung ersetzt nicht das persönliche Anmeldegespräch für unseren Kindergarten. Dieses Gespräch findet allerdings erst nach erfolgter Zusage statt.

ACHTUNG: Derzeit ist eine Vormerkung für unseren Kindergarten für 2025/26 nur mehr auf Warteliste möglich.


Lesen Sie nachfolgend genauer, wie die Vormerkung und die Zusagen organisiert werden:


Ab Jänner jedes Kalenderjahres registrieren sich interessierte Eltern/Erziehungsberechtigte im Kinderportal für den Einstieg im September und führen selbstständig online eine Vormerkung durch. Die Vormerkphase erstreckt sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen. Alle in der Zeit eingelangten Vormerkungen werden postalisch gleich behandelt. Dieser Hauptvormerkzeitraum wird jährlich vom Land Steiermark festgelegt und rechtzeitig auf unterschiedlichen Kanälen veröffentlicht. Für das Bildungsjahr 2025/26 war der Zeitraum von 01.01.2025 bis 28.02.2025 ausgeschrieben.

Nach der Vormerkung müssen die Erhalter der elementaren Bildungseinrichtungen die Zu- und Absagen und Wartelistenplätze nach Maßgabe freier Plätze zuteilen. An einem vorgegebenen Termin im April werden alle Eltern/Erziehungsberechtigte über ihren Kinderportal-Account über den Status der vorgemerkten Kindergartenplätze informiert.

Nach Aufnahme Ihres Kindes brauchen Sie keine erneute Vormerkung im Kinderportal für das neue Bildungsjahr durchführen. Die Zusage gilt für die gesamte Zeit, die Ihr Kind eine elementare Bildungseinrichtung besucht! Wenn Ihr Kind die Einrichtung wechselt, ist allerdings eine erneute Vormerkung für die neue Einrichtung notwendig.


Eine Reservierung von Kindergartenplätzen ist nicht möglich. Das bedeutet unter anderem, dass die vorgegebene Vormerkfrist im Kinderportal für jedes Bildungsjahr eingehalten werden muss.


Nach Prüfung der eingelangten Daten aller Vormerkungen erfolgt die Zuteilung der Kindergartenplätze im März.
Nachdem sich Eltern/Erziehungsberechtigte für bis zu drei Einrichtungen vormerken und diese auch unterschiedlichen Prioritäten zuteilen können, erstreckt sich die Einteilung der Kinder für alle Erhalter über mehrere Wochen.

Im April werden alle Eltern/Erziehungsberechtigte verständigt, danach erfolgt die schriftliche Zu- bzw. Absage nach Maßgabe freier Plätze durch die Marktgemeinde Sinabelkirchen.
Dabei werden selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien zur Aufnahme in einer elementaren Bildungseinrichtung eingehalten. Demnach werden Kinder, die dem Schuleintritt altersmäßig am nächsten stehen, vorgereiht.
Auch der aufrechte Masernimpfstatus ist lt. Gesetz (StKBBGidgF) ein Kriterium, das zur Vergabe herangezogen werden muss.

Die Marktgemeinde Sinabelkirchen als Erhalter ist bemüht, die Information über die Zusage/Absage des Kindergartenplatzes bis spätestens Mitte April an Eltern/Erziehungsberechtigte zu versenden.

Danach bekommen alle Eltern/Erziehungsberechtigten, die eine Zusage für unseren Kindergarten erhalten haben, eine Einladung zum persönlichen Gespräch und die Datenerhebungsbögen per Post.


Wenn Sie eine Zusage erhalten haben werden Sie von der Marktgemeinde bzw. dem Kindergarten kontaktiert.

Sie erhalten Ihren persönlichen Gesprächstermin im Kindergarten und die erforderlichen Formulare per Post.
Die zugeschickten Datenblätter bringen Sie bitte vollständig ausgefüllt mit den unten angeführten Dokumenten zu Ihrem Gesprächstermin mit.

Folgende Dokumente werden hierfür benötigt:
- Meldezettel (nur, wenn Sie nicht in Sinabelkirchen wohnhaft sind)
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Impfpass Ihres Kindes (gültiger Masern-Impfstatus)

Eine Vormerkung im Kinderportal ist NICHT gleichzusetzen mit einer Zusage. Die Zusagen erfolgen gesondert nach Sichtung aller Vormerkungen durch die Erhalter. Sie werden jedenfalls schriftlich über die Zusage des Kindergartenplatzes informiert und erst danach zu einem persönlichen Anmeldegespräch eingeladen!


Die Erhalter von elementaren Bildungseinrichtungen bearbeiten alle Vormerkungen auf Basis jener Daten, die ihnen durch die Vormerkungen von den Eltern/Erziehungsberechtigen übermittelt wurden. Sollte sich herausstellen, dass die Angaben am Kinderportal in der Realität gar nicht zutreffend sind, hat die jeweilige Einrichtung die Möglichkeit, den Betreuungsplatz an ein anderes Kind zu vergeben, welches die Aufnahmekriterien in einem höheren Ausmaß erfüllt.


Sollte sich beim persönlichen Gespräch herausstellen, dass Eltern/Erziehungsberechtigte die Zusage für unseren Kindergarten aufgrund falscher Angeben erhalten haben, kann die Marktgemeinde Sinabelkirchen demnach die Zusage zurückziehen und den Platz anderwärtig vergeben!



Ein Einstieg im laufenden Kindergartenjahr ist nur nach Maßgabe freier Plätze möglich und kann frühestens im Monat nach dem vollendeten 3. Lebensjahr erfolgen.

Auch hierfür ist eine Vormerkung über das Kinderportal notwendig.
Sollten Sie einen Einstieg Ihres Kindes im laufenden Jahr wünschen, nehmen Sie ehestmöglich Kontakt mit der Leiterin auf. So kann im Vorfeld bereits geklärt werden, ob eine Aufnahme möglich wäre.

Kindern, die sich im sogenannten Pflichtjahr vor der Schule befinden, kann durch die Marktgemeinde Sinabelkirchen auch ein halbtägiger Betreuungsplatz in einem anderen Kindergarten zur Verfügung gestellt werden, wenn unsere Plätze bereits voll ausgelastet sind. Eine Distanz von 10 Kilometern bis zum freien Kindergartenplatz kann Eltern/Erziehungsberechtigten in diesem Fall durchaus zugemutet werden.
Melden Sie sich daher umgehend, wenn sich Ihr Kind im Pflichtjahr befindet und Sie einen Einstieg in den Kindergarten wünschen bzw. ein Umzug dies erforderlich macht.

ACHTUNG: Derzeit ist eine Vormerkung für unseren Kindergarten für 2025/26 nur mehr auf Warteliste möglich.


Das persönliche Voranmeldegespräch für das Kindergartenjahr 2025/2026 fand im Zeitraum von 14. bis 16. Jänner 2025 statt.


ACHTUNG: Derzeit ist eine Vormerkung für unseren Kindergarten für 2025/26 nur mehr auf Warteliste möglich.

Sie erhalten sämtliche Informationen zum Einstieg in unseren Kindergarten gerne auch telefonisch.
Dazu kontaktieren Sie bitte die Leiterin Elke Kapper unter 0664/88105464.


Vormerkung für 26/27

Die Vormerkung für das Kinderbetreuungsjahr 2026/27 wird zu Beginn des Kalenderjahres 2026 stattfinden - die genauen Daten werden rechtzeitig bekanntgegeben.


Wenn Sie einen Betreuungsplatz im Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 benötigen, kann die Vormerkung dafür erst ab dem nächsten Hauptvormerkzeitraum, also zu Beginn des Kalenderjahres 2026, durchgeführt werden.

Sie erhalten sämtliche Informationen zum Vormerkzeitraum ab Dezember 2025.

Die Marktgemeinde Sinabelkirchen wird den Hauptvormerkzeitraum auf allen möglichen Kanälen veröffentlichen, sobald dieser vom Land Steiermark bekanntgegeben wurde.