Wissen schützt!

Von Grenzverletzendem Verhalten und Gewalt kann jeder Mensch betroffen sein - auch die allerjüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft.

Organisationen und Einrichtungen, die sich der Betreuung von Kindern widmen, tragen eine besondere Verantwortung, sicherzustellen, dass die Kinder vor Grenzverletzung und Gewalt geschützt werden. Deshalb widmen wir uns diesem Thema mit besonderer Aufmerksamkeit, indem wir…

  • … besonders auf die Früherkennung von Gewalterfahrung achten;
  • … die Kinder kindgerecht über ihre Rechte aufklären und Partizipationsmöglichkeiten schaffen;
  • … die Kinder in ihrem Selbstbewusstsein stärken;
  • … die Kinder dabei unterstützen, ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln;
  • … regelmäßig die Schutz- und Risikofaktoren unserer Institution evaluieren;
  • … unser pädagogisches Handeln und die Interaktionsqualität mit den Kindern und deren Familien reflektieren;
  • … wir unserer Meldepflicht nachkommen;
  • … gerne für Sie als Eltern und Familienmitglieder da sind und Sie in schwierigen Situationen unterstützen!

Beginnend mit dem Kinderbildungs- und Betreuungsjahr 2023/24 besteht zudem eine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung zum Thema Kinderschutz für das Personal (vgl. § 26 StKBBG 2019), um Gewalterfahrungen von Kindern im Alter von 0-3 Jahren frühzeitig zu erkennen und Handlungsschritte einzuleiten.

Wir haben uns seither intensiv mit diesem Thema beschäftigt und eine mehrtätige Fortbildung des Vereins Hazissa in Anspruch genommen.

Nähere Informationen zum Thema Kinderschutz finden Sie hier: